Informationen für den Arzt:
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Langfristiger Heilmittelbedarf
- Alle Diagnosen, die in der Diagnoseliste der KV stehen, sind automatische extrabudgetär
- Bei Diagnosen die nicht in der Liste stehen, kann der Patient weiterhin einen Antrag auf Langfristigen Heilmittelbedarf und mit besonderen Verordnungsbedarf stellen.
- Durch den besonderen Verordnungsbedarf BVB haben die Krankenkassen eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, das Therapien nicht ins Heilmittelbudget des Arztes fallen.Diagnoselisten finden Sie hier: Diagnostliste der KV