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Langfristiger Heilmittelbedarf

  1. Alle Diagnosen, die in der Diagnoseliste der KV stehen, sind automatische extrabudgetär
  2. Bei Diagnosen die nicht in der Liste stehen, kann der Patient weiterhin einen Antrag auf Langfristigen Heilmittelbedarf und mit besonderen Verordnungsbedarf stellen.
  3. Durch den besonderen Verordnungsbedarf BVB haben die Krankenkassen eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, das Therapien nicht ins Heilmittelbudget des Arztes fallen.Diagnoselisten finden Sie hier: Diagnostliste der KV